Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Geltungsbereich
Die AGBs gelten grundsätzlich für alle (natürliche Person, juristische Personen, Vereine und Unternehmen).
Sofern ein Gegenstand gemietet wird / wurde, erklärt sich der Mieter mit den AGBs einverstanden. Er akzeptiert hier alle Bedingungen.
2.
Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn:
- der vereinbarte Preis (inkls. Kaution) vollständig gezahlt und auf das Konto vom Geschäftsführer eingegangen ist oder
- der Gegenstand abgeholt wurde
3.
Mietdauer
Die Mietdauer beginnt ab dem tatsächlichem Abholzeitpunkt. Sollte der Gegenstand länger als geplant einbehalten werden, so darf dies nur nach Rücksprache geschehen. Sofern dies nicht geschieht, der Gegenstand länger einbehalten wird und daraus ggf. ein Vermögensschaden entsteht, so ist der Mieter dafür aufzukommen. Auch ist dieser für die längere Inanspruchnahme in voller Höhe aufzukommen.
Die entsprechenden Preise sind der Website zu entnehmen.
4.
Zahlung
Der Kunde hat die Zahlung, spätestens nach 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung, zu entrichten.
Sollte die Zahlung nicht, wie oben angegeben, erfolgen, so fallen Verzugszinsen in Höhe von 5% an. Weiterhin ist der Mieter für die Mahnkosten aufzukommen.
Die Kaution wird erst zurückgezahlt, wenn der noch offenstehende Betrag auf das Konto des Geschäftsführers eingegangen ist. Sollte nach 30 Tagen noch immer keine Zahlung geleistet worden sein, so wird die Kaution einbehalten. Der differenz Betrag ist trotzdem noch zu zahlen. Auch hier fallen 5% Verzugszinsen an.
5.
Identitätsüberprüfung bei Abholung
Grundsätzlich muss bei der Übergabe / Vermietung eines Gegenstandes ein Ausweisdokument vorgezeigt werden.
Sofern ein Anhänger gemietet worden sein sollte, wird darum gebeten zusätzlich den Führerschein vorzuzeigen.
6.
Übergabe / Rückgabe
Sowohl die Übergabe als auch die Rückgabe erfolgt immer nach Absprache mit dem Vermieter.
Sofern abzusehen ist, wann das Objekt wieder zurückgegeben wird, ist der Vermieter darüber telefonisch zu informieren. Sollte der Gegenstand, ohne Rücksprache, einfach am Übergabeort abgestellt worden sein, so ist dies nicht zu akzeptieren.
Sowohl die Übergabe als auch die Rückgabe hat in der Regel persönlich zu erfolgen. Ausnahmen, nach Rücksprache, sind möglich.
Die Rückgabe hat vollständig und gereinigt zu erfolgen. Sofern Gegenstände fehlen sollten, kommt der Mieter hierfür in voller Höhe auf. Sofern der Gegenstand nicht gereinigt übergeben wird, fällt eine Reinigungspauschale in Höhe von 50,-€ an.
Motorisierte Gegenstände werden vollgetankt übergeben. Diese sind nach Vorgaben des Vermieters entsprechend vollzutanken und vollgetankt zurückzugeben. Sofern der Gegenstand nicht vollgetankt zurückgegeben wird, wird jeder fehlende Liter pauschal mit 5,-€ berechnet. Hierin sind alle Kosten (Fahrt zur Tankstelle, private Arbeitszeit, Material Preis, etc.) enthalten.
7.
Haftung des Mieters
Alle Gegenstände sind vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen.
Sollte der vermietete Gegenstand, bei Rückgabe, Beschädigungen aufweisen, welche zuvor nicht vorhanden gewesen sind, so muss die Person, welche den Gegenstand gemietet hat, für den entstandenen Schaden aufkommen. Dies gilt auch dann, wenn die Beschädigung letztlich nicht durch diesen entstanden ist wurde.
Sollte der Gegenstand durch (beispielsweise) unsachgemäße Handhabung beschädigt oder zerstört werden (z.B. Falschbetankung, etc.) so muss auch hier die Person dafür aufkommen, welche den Gegenstand gemietet hat, unabhängig davon, wer letztlich tatsächlich für die Beschädigung oder Zerstörung verantwortlich ist.
Sofern der Gegenstand abhanden kommen sollte (z.B. durch Diebstahl) so hat hier der Mieter für den Neuwert des Gegenstandes in voller Höhe aufzukommen.
Der Mieter hat sowohl bei fahrlässiger als auch bei vorsätzlichen Handlungen aufzukommen, unabhängig davon ob dies durch den Mieter selbst oder eine andere Person entstanden ist.
8.
Mängel
Der Mieter hat jeden Mangel unverzüglich anzuzeigen. Sollte etwas an dem Objekt defekt gehen so ist auch dies unverzüglich anzuzeigen.
Selbstreparaturen dürfen an dem Objekt ohne Zustimmung nicht erfolgen.
9.
Eigentum
Das Objekt ist und bleibt Eigentum des Vermieters. Es erfolgt kein Eigentumsübergang.
10.
Haftung des Vermieters
- Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Vermieter haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste, Nutzungsausfälle oder sonstige Vermögensschäden des Mieters.
- Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Einsatzfähigkeit oder die Eignung des Mietgegenstandes für einen bestimmten Verwendungszweck, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor jeder Nutzung auf erkennbare Mängel und seine Eignung für den vorgesehenen Einsatz selbst zu überprüfen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, fehlerhafte Montage, unzulässige Verwendung, Überlastung, mangelnde Wartung durch den Mieter oder durch Dritte verursacht werden.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Vermieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, insbesondere bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.
Datenschutz
Näheres hierzu kann der entsprechenden Seite entnommen werden.
11.
Urheberrecht
Fotos / Videos dürfen gerne Verbreitet werden. Ausgenommen hiervon ist die Verwendung solcher zu Werbezwecken für andere Personen oder andere Unternehmen.